BUCHHALTUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN
Digitaler Buchhaltungsservice für kleine Unternehmen
Du möchtest deine Buchhaltung nicht länger neben dem Tagesgeschäft bearbeiten? Wir unterstützen kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige bei laufenden Aufgaben, offenen Posten, Aufräumarbeiten und digitalen Buchhaltungsprozessen, zum Beispiel mit Lexware Office, aber auch in anderen Systemen.
Die Zusammenarbeit richtet sich nach deinem Unternehmen, den vorhandenen Systemen und den Aufgaben, die du abgeben möchtest.
ZIELGRUPPEN
Für wen eignet sich die Unterstützung?
Die Unterstützung passt zu kleinen Unternehmen, die ihre Buchhaltung digital organisieren und vereinbarte Aufgaben regelmäßig oder projektbezogen abgeben möchten.
Kleine Online-Shops
Für Shops mit überschaubaren Verkaufszahlen, die Belege, Zahlungen und offene Posten regelmäßig bearbeiten lassen möchten.
Agenturen und Dienstleister
Für Unternehmen mit wiederkehrenden Ausgangsrechnungen, Eingangsbelegen und Zahlungseingängen.
Kleine GmbHs
Für Gesellschaften, die eine laufende operative Unterstützung und eine nachvollziehbare Übergabe an die Steuerkanzlei benötigen.
Freiberufler und Selbstständige
Für Personen, die ihre Buchhaltung nicht dauerhaft neben dem eigentlichen Geschäft bearbeiten möchten.
LEISTUNGEN
Welche Aufgaben wir übernehmen können
Der konkrete Umfang richtet sich nach deiner Ausgangslage, der Belegmenge und der Zusammenarbeit mit deiner Steuerkanzlei.
- laufende Belegerfassung
- formale Belegprüfung
- Zuordnung von Bankbewegungen
- Rechnungsstellung und Gutschriften
- Zahlungszuordnung
- Pflege und Abstimmung offener Posten
- Klärung fehlender Belege
- Erstellung von Fehlbeleg- und Klärungslisten
- Aufarbeitung offener Bankumsätze
- Bearbeitung von Buchungsrückständen
- Stammdatenpflege
- Einrichtung wiederkehrender Abläufe
- Unterstützung bei einem Systemwechsel
- Vorbereitung nachvollziehbarer Unterlagen für die Steuerkanzlei
- Abstimmung mit der Steuerkanzlei zu fehlenden Unterlagen und organisatorischen Rückfragen
BEISPIELHAFTER ABLAUF
Wie ein Monat aussehen kann
Der folgende Ablauf zeigt ein Beispiel für einen typischen Monat. Der tatsächliche Rhythmus richtet sich nach deinem Unternehmen, der Belegmenge und den vorhandenen Systemen.
Belege und Bankbewegungen übernehmen
Belege und Kontobewegungen des Monats sichten und übernehmen.
Vorgänge zuordnen
Vorgänge zuordnen und offene Punkte erfassen.
Klärung abstimmen
Fehlbelege und Klärungsfragen abstimmen.
Unterlagen bereitstellen
Unterlagen geordnet für die weitere Bearbeitung bereitstellen.
TYPISCHE SITUATIONEN
Wann Unterstützung sinnvoll ist
Die laufende Buchhaltung kostet zu viel Zeit
Belege, Bankbewegungen und offene Rechnungen bleiben im Tagesgeschäft liegen oder werden nur unregelmäßig bearbeitet.
Rückstände haben sich angesammelt
Offene Bankumsätze, fehlende Belege oder nicht zugeordnete Zahlungen erschweren die laufende Bearbeitung.
Die Steuerkanzlei benötigt vollständige Unterlagen
Belege, Buchungen und offene Rückfragen sollen vor der Übergabe nachvollziehbar vorbereitet sein.
Ein Systemwechsel steht an
Bestehende Daten und Abläufe müssen geprüft, geordnet und in ein neues Buchhaltungssystem übernommen werden.
SYSTEME
Arbeiten in deinem bestehenden System
Du musst nicht allein wegen der Zusammenarbeit das Buchhaltungssystem wechseln. Wir prüfen zuerst, welche Anwendung du bereits nutzt, welche Aufgaben dort bearbeitet werden und wie die Übergabe an deine Steuerkanzlei organisiert ist.
Lexware Office
Unterstützung bei laufenden Belegen, Bankbewegungen, Rechnungen, Zahlungszuordnungen und offenen Posten.
sevDesk
Unterstützung bei laufenden Buchhaltungsaufgaben, Rückständen, fehlenden Belegen und der Vorbereitung von Daten für die Steuerkanzlei.
BuchhaltungsButler
Unterstützung bei operativen Aufgaben und digitalen Abläufen auf Grundlage der vorhandenen Einrichtung und Zugriffsrechte.
Welche Aufgaben wir im jeweiligen System übernehmen, klären wir vor dem Start. Maßgeblich sind die vorhandene Einrichtung, die benötigten Zugriffsrechte und die Abstimmung mit deiner Steuerkanzlei.
ABLAUF
So gelangen deine Unterlagen in die Buchhaltung
Der Ablauf wird an dein Unternehmen, deine Belegmenge und die Zusammenarbeit mit deiner Steuerkanzlei angepasst. Zuständigkeiten, regelmäßige Termine und offene Rückfragen legen wir vor dem Start fest.
ZUSAMMENARBEIT
Drei Formen der Zusammenarbeit
Laufende Betreuung
Regelmäßige Unterstützung im vereinbarten monatlichen Stundenumfang.
Aufräumprojekt
Zeitlich begrenzte Bearbeitung von Rückständen, offenen Bankumsätzen, fehlenden Belegen oder ungeklärten Zahlungszuordnungen.
Einrichtung oder Wechsel
Unterstützung bei der Einrichtung digitaler Abläufe oder bei der strukturierten Umstellung aus einem bestehenden System.
Den genauen Umfang und die Abrechnung vereinbaren wir nach Sichtung der Ausgangslage und der vorhandenen Systeme. Aufräumarbeiten können nach Prüfung der Ausgangslage auch als Projekt angeboten werden.
ZUSTÄNDIGKEITEN
Wer übernimmt welche Aufgaben?
Jessica Lawson verantwortet die fachliche Ausrichtung, komplexe Accounting-Prozesse und die zentrale Abstimmung mit dem Unternehmen.
Kristoff Solterbeck ist fest angestellt und übernimmt die laufende Buchhaltung unter Jessicas fachlicher Verantwortung. Dazu können Belegerfassung, Zahlungszuordnung, Stammdatenpflege, OPOS-Listen und Klärungslisten gehören.
Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach dem Projekt. Jessica bleibt die zentrale Ansprechpartnerin und übernimmt die fachliche Steuerung.
Zusammenarbeit anfragen
Möglich sind laufende Unterstützung, Aufräumarbeiten und klar abgegrenzte Aufgaben in bestehenden Buchhaltungssystemen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Aufgaben anstehen, welches System eingesetzt wird und welcher Umfang realistisch ist.
Kostenloses Erstgespräch buchenBuchhaltung gemeinsam organisieren
Du möchtest laufende Aufgaben abgeben, Rückstände aufarbeiten oder dein Buchhaltungssystem neu ordnen? Im Erstgespräch besprechen wir deine Ausgangslage, die vorhandenen Systeme und die Zusammenarbeit mit deiner Steuerkanzlei.
Erstgespräch buchenDie angebotenen Leistungen beschränken sich auf die nach § 6 Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten. Steuerliche Beratung, Steuererklärungen und die Erstellung von Jahresabschlüssen sind nicht Gegenstand des Angebots. Die vorbereitenden Arbeiten zum Jahresabschluss übernehmen wir.