LEISTUNGEN

Buchhaltung für dein Unternehmen: laufend oder projektbezogen

Ob Online-Shop, kleines Unternehmen oder zeitlich begrenzter Bedarf im Accounting: Wir unterstützen dich bei der laufenden Buchhaltung, bei Aufräumprojekten und bei operativen Engpässen.

Unsere drei Leistungsbereiche

E-COMMERCE

E-Commerce-Buchhaltung

Für Online-Shops und Unternehmen mit mehreren Vertriebskanälen: Wir führen Daten aus Shop, Zahlungsdienstleistern und Buchhaltung zusammen und schaffen nachvollziehbare Abläufe.

  • Vorbereitende Buchhaltung und laufende Kontenabstimmungen
  • Abstimmung von Zahlungsdienstleistern und Auszahlungen
  • Einrichtung und Anpassung von Datenflüssen zwischen Shopify, AccountOne und DATEV
  • Nachvollziehbare Dokumentation und Übergabe an die Steuerkanzlei
Mehr zur E-Commerce-Buchhaltung →
KLEINE UNTERNEHMEN

Buchhaltung für kleine Unternehmen

Für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die zum Beispiel mit Lexware Office, sevDesk oder BuchhaltungsButler arbeiten: laufende Unterstützung in deinem bestehenden System.

  • Laufende vorbereitende Buchhaltung, Erfassung und Zuordnung von Belegen
  • Abstimmung von Bank- und Buchungskonten, Pflege offener Posten
  • Aufräumen bestehender Buchungsrückstände
  • Vorbereitung und Übergabe der Unterlagen an die Steuerkanzlei
Mehr zur Buchhaltung für kleine Unternehmen →
INTERIM

Interim Accounting

Für zeitlich begrenzten Bedarf, etwa bei Elternzeitvertretung, Übergangsphasen oder Projekten: fachliche und persönliche Projektbetreuung durch Jessica.

  • Übernahme oder Unterstützung der laufenden Buchhaltung auf Zeit
  • Einarbeitung in bestehende Systeme und Prozesse
  • Ansprechpartnerin für Steuerkanzlei und Team während der Einsatzdauer
Mehr zu Interim Accounting →

Systeme im Einsatz

DATEVAccountOneShopifysevDeskLexware Office

Anfrage stellen

Anfragen zu laufender Unterstützung und projektbezogenen Accounting-Aufgaben können über das Kontaktformular gesendet werden.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Die angebotenen Leistungen beschränken sich auf die nach § 6 Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten. Steuerliche Beratung, Steuererklärungen und die Erstellung von Jahresabschlüssen sind nicht Gegenstand des Angebots. Die vorbereitenden Arbeiten zum Jahresabschluss übernehmen wir.